Die Aussagen einzelner Beschuldigten, gerade diejenigen von C.________, lassen keinen Interpretationsspielraum offen, sodass es sich geradezu aufdrängt, diese im Einzelnen aufzuführen: Dieser gab an, gehört zu haben, dass am Vortag zwei Araber geschlagen worden seien (pag. 656 Z. 105). Einer habe ein geschwollenes Auge gehabt und der andere sei ins Wasser geworfen worden (pag. 656 Z. 112 ff.). Es sei richtig, dass in der Wohnung der Angriff geplant worden sei (pag. 661 Z. 276). Es sei geplant gewesen zu schlagen. Es seien Leute organisiert worden (pag. 661 Z. 285 f.). Er habe nie davon gehört, dass ein friedliches Gespräch geführt werden sollte.