35 wurden Gegenstände (Pfefferspray, Schraubenzieher, Messer, Veloständer, Fahrradkette, Holzstock) mitgeführt für den Fall, dass etwas passiere bzw. weil man nicht gewusst habe, wie die andere Gruppe reagiere. Dies wird vom Beschuldigten A.________ so ausgeführt (StA Ev. vom 26.10.2017, Band II pag. N.________ Z 88 ff.; Protokoll HV, Band VIII pag. 2391) und vom Beschuldigten J.________ im Wesentlichen bestätigt, auch wenn er jeweils sagt, dass er diese Gegenstände nicht selber gesehen habe (vgl. etwa Del. Ev. vom 15.08.2017, Band II pag.