1078 Nr. 212 ff.]). Auch der Anruf mit S.________(Spitzname) dauerte – knapp eine halbe Stunde vor dem Vorfall – nur 12 Sek. (pag. 1078 Nr. 215), derjenige mit BL.________ um 21:57 Uhr gerade mal 6 Sek. (pag. 1078 Nr. 214). Die kurzen Anrufe kurz vor und kurz nach dem Vorfall (vgl. dazu E. 13.4.2. hiernach), welche sich im Übrigen gleichermassen auf den Telefonprotokollen von anderen Beschuldigten finden lassen, haben offensichtlich taktische Gründe. Sie lassen sich kaum anders interpretieren, als dass sich die Beschuldigtengruppe laufend neu organisierte und sich ständig auf dem Laufenden hielt.