28 wird, man habe sich eigentlich gar nicht schlagen wollen, wird andererseits eingestanden – und ist im Übrigen aus dem SMS-Verkehr zwischen G.________ und seiner Freundin auch klar ersichtlich –, dass man die andere Gruppe explizit aufgesucht hat, um sie zu schlagen. Ferner sind sich die Beschuldigten auch hier nicht einig, ob nun zunächst gesprochen oder sogleich geschlagen wurde, und ob die Geschädigten sie darüber hinaus noch beschimpft haben. 13.2.3 Auf diesen zweiten Vorfall folgte ein Telefon- bzw. SMS-Verkehr zwischen O.________ und BB.