Die anderen hätten sie am Kragen gepackt, worauf L.________ AP.________ anspuckt habe (pag. 786 Z. 115 ff.; pag. 2427 Z. D.________ f.). Es seien 7 gegen 7 gewesen, sie hätten sie aber eigentlich gar nicht schlagen wollen (pag. 786 Z. 123 f.). Das Aussageverhalten betreffend diesen nicht angeklagten Vorfall ähnelt stark demjenigen in Bezug auf den angeklagten Angriff. Während einerseits behauptet