Im Übrigen umfasst der Begriff «Beschuldigtengruppe» auch diejenigen Personen, welche sich in der Gruppe der Beschuldigten befunden haben, aber letztlich – zumindest im vorliegenden Verfahren – nicht angeklagt wurden. 13.2 Vorgeschichte Die Kammer erachtet die Vorgeschichte einerseits zum besseren Verständnis des angeklagten Vorfalles, gerade aber auch für die Eruierung der Motivlage und der Handlungsabläufe, welche letztlich im angeklagten Vorfall mündeten, als zentral. 13.2.1 Wie bereits ausgeführt, kam es am Vorabend am BA.________platz in AB.________ (Ortschaft) zu insgesamt zwei Auseinandersetzungen,