Anwesende bezeichnet. Die nachfolgende Beweiswürdigung behandelt einerseits in chronologischer Folge die Geschehnisse vom Vorabend bis zur Auseinandersetzung und ist andererseits in strittige Fragen unterteilt (so bspw. das Ausmass der Organisation, die Gruppengrössen oder das Verhalten der Gegenseite). Der Information diene, dass, wenn ganz allgemein von einem «Angriff», von den Beschuldigten als «Angreifer» oder von den Geschädigten als «Angegriffenen» gesprochen wird, dies nicht im rechtlichen, sondern im umgangssprachlichen Sinne zu verstehen ist. Im Übrigen umfasst