_ wird im Übrigen zu einem späteren Zeitpunkt eingehend behandelt. Die Geschädigten und Zeugen hingegen haben ganz allgemein gesprochen grösstenteils übereinstimmende, sachliche und nicht übertriebene Aussagen gemacht. Sie haben Erinnerungs- oder Wissenslücken eingestanden und die Beschuldigten nicht über Gebühr belastet. Sinnbildlich hierfür ist die Tatsache, dass kein einziger Geschädigter einem Beschuldigten eine konkrete Handlung angelastet hat; auch auf Fotovorhalt hat keiner der Befragten leichtfertig Personen als (auch bloss potenziell) Anwesende bezeichnet.