_), bis zuletzt angaben, weder Waffen oder Gegenstände noch Verletzungen gesehen zu haben. Dies überrascht, zumal dieselben Beschuldigten zugaben, entweder aktiv oder aber als nahe Zuschauer vor Ort gewesen zu sein und die einzigen objektiven Beweismittel genau diese beiden Punkte belegen. Im Gegenzug ist es gewissermassen nachvollziehbar und steht im Übrigen mit ihrer teilweise behaupteten Abmachung, keine Namen zu nennen, im Einklang, wenn die Beschuldigten sich selber oder aber auch andere Mitbeschuldigte entlasteten. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, weshalb nicht