Dass demgegenüber Beschuldigte mehrfach falsch belastet worden wären, ist kaum denkbar. Im Übrigen fällt auf, dass es gerade die belastenden Aussagen sind, welche sich oftmals mit anderen Aussagen von Mitbeschuldigten und/oder Zeugen und Auskunftspersonen decken. Dass sie sich sodann nicht leichtfertig belasteten, zeigt sich bereits darin, dass mit Ausnahme von J.________ und A.________ alle Beschuldigten, welche Aussagen machten (mithin alle ausser Q.________ und S.________), bis zuletzt angaben, weder Waffen oder Gegenstände noch Verletzungen gesehen zu haben.