Immerhin bestehen keine Gründe, weshalb die Beschuldigten ihre zum Teil guten Freunde falsch belastet haben sollen, ohne sich darüber hinaus einen eigenen Vorteil zu verschaffen. Dies umso mehr, als der Zusammenhalt und die Loyalität bei Personen mit Diasporahintergrund, wie diverse Beschuldigte zur Rechtfertigung ihrer Anwesenheit am Tatort vorbrachten, besonders stark zu sein scheint. Diverse Personen wurden denn auch explizit als nicht anwesend bezeichnet, als ihre Namen zur Sprache kamen (z.B. pag. 751 Z. 187 f.; pag. 734 Z. 100; pag. 583 Z. 66; pag. 688 Z. 54). Dass demgegenüber Beschuldigte mehrfach falsch belastet worden wären, ist kaum denkbar.