_ machte detaillierte Angaben zu den Abmachungen, den Absichten und zur Organisation, verzichtete aber dabei (zumindest vorläufig) explizit auf die Nennung von Namen. Soweit die Beschuldigten implizit oder explizit auch für andere Beschuldigte belastende Zugeständnisse machten, ist nicht ersichtlich, weshalb diesen nicht gefolgt werden sollte. Immerhin bestehen keine Gründe, weshalb die Beschuldigten ihre zum Teil guten Freunde falsch belastet haben sollen, ohne sich darüber hinaus einen eigenen Vorteil zu verschaffen.