581 ff.) und von C.________ (pag. 638 ff.), beide vom 13. August 2017, sowie diejenige von L.________ (pag. 763 ff.) vom 21. August 2017, nachfolgend zusammengefasst. Auf die Zusammenfassung der ebenfalls nicht aufgeführten Einvernahmen von Q.________ und S.________ wird verzichtet, zumal sie entweder die Aussage veweigerten, oder aber eine Beteiligung gänzlich abstritten und insofern keine sachdienlichen Aussagen gemacht haben. E.________ gab am 13. August 2017 zu Protokoll, er sei am Abend des Vorfalls zusammen mit C.________, AJ.________ und seinem Cousin BC.________ um 18:11 Uhr mit dem Zug von BD.________ (Ortschaft) nach AD.