Am Samstag, dem 12. August 2017, fand sodann unbestrittenermassen ein Treffen zwischen mehreren Personen in der Wohnung von L.________ und anschliessend ein Zusammentreffen mit der Gruppe der Geschädigten hinter dem AZ.________(Örtlichkeit) statt. Letzteres Treffen kam nach einem vorgängigen Kontakt zwischen O.________ und BB.________ (nachfolgend BB.________) zustande und endete in einer tätlichen Auseinandersetzung. Schliesslich sind die in der Anklageschrift genannten Verletzungsbilder unbestritten (vgl. pag. 1941). Eingeständnisse einzelner Beschuldigten werden erst nachfolgend erwähnt.