Die Anklageschrift zählt schliesslich spezifische Tathandlungen von einzelnen Beschuldigten auf (vgl. Bst. B. hiernach) und wirft anderen Beschuldigten vor, sich im Hintergrund bereit gehalten zu haben, um nötigenfalls quasi als Reserve helfend/unterstützend in die Schlägerei eingreifen zu können.