B) wird der jeweils dem einzelnen Beschuldigten individuell vorgeworfene Tatbeitrag untersucht, beweismässig sowie rechtlich gewürdigt und die individuelle Strafe festgesetzt. Dies betrifft ebenso die weiteren, einzelnen Beschuldigten vorgeworfenen und oberinstanzlich noch zu beurteilenden Anklagepunkte. Die Landesverweisung wird sodann in einem dritten Teil (Bst. C) behandelt, bevor zuletzt die Zivilklagen, die Kosten sowie die weiteren Verfügungen (Bst. D) beurteilt werden. 19 A. Vorfall vom 12. August 2017 / Grundsachverhalt