- Urteil gegen S.________ (Bst. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Freispruch von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, angeblich begangen am 23. August 2018 in AE.________(Ortschaft), der Schuldspruch wegen der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfach begangen am 23. August 2018 in AE.________(Ortschaft) sowie die entsprechende Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 60.00 und einer Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von 1 Tag; - das gesamte Urteil gegen Y.________ (Bst. J des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;