(Ortschaft) und AB.________ (Ortschaft); - Urteil gegen Q.________ (Bst. H des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs): Einstellung des Strafverfahrens wegen Drohung und Beschimpfung, jeweils angeblich begangen am 30. Juli 2018 in AC.________(Ortschaft) z.N. von X.________ sowie Freispruch von der Anschuldigung der einfachen Körperverletzung, angeblich begangen im August 2017 in AD.________ (Ortschaft) und AB.________ (Ortschaft) z.N. von AA.________;