16 zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 10.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29. August 2019; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). J. Verfügungen Im Weiteren sei zu verfügen: