und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu CHF 30.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Unter- suchungs- und Sicherheitshaft von 71 Tagen; 2. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren; 3. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). E. J.________ J.________ sei schuldig zu erklären des Angriffs, begangen am 12. August 2017 in AB.________ (Ortschaft), AI.________strasse,