Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 4302 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ A.________ sei schuldig zu erklären des Angriffs, begangen am 12. August 2017 in AB.________ (Ortschaft), AI.________strasse, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 1 zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 50.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Unter- suchungs- und Sicherheitshaft von 75 Tagen; 2 zu einer Landesverweisung von 5 Jahren;