_ sei von Amtes wegen zu entscheiden. 3. Aufgrund des Schuldspruchs wegen der Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung durch Führen eines Motorfahrrades ohne gültigen Führerausweis sei S.________ zu verurteilen 1. zu einer Geldstrafe von 4 Tagessätzen zu Fr. 10.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 04.08.2021. 2. zu pauschalen Verfahrenskosten von Fr. 200.00. 4. Die Privatklage(n) sei(en) abzuweisen evtl. auf den Zivilweg zu verweisen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.