1. freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, angeblich begangen am 23.08.2018 in AE.________(Ortschaft) durch Entwendung eines Motorfahrrades zum Gebrauch; 2. schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung, mehrfach begangen am 23.08.2018 in AE.________(Ortschaft) durch 2.1. Führen eines Motorfahrrades ohne gültigen Führerausweis; 2.2. Lenken eines Motorfahrrades ohne Schutzhelm; 3. verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von Fr. 60.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wurde auf 1 Tag festgesetzt.