2. Hingegen sei O.________ schuldig zu erklären bezüglich des Besitzes von unerlaubter Pornografie und sei ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten zu einer bedingten Geldstrafe von 6 Tagessätzen à Fr. 100.00, ausmachend Fr. 600.00, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren zu verurteilen. 3. Die Zivilklagen sind abzuweisen. Rechtsanwalt R.________ stellte und begründete namens und im Auftrag von Q.________ (nachfolgend Q.________) die folgenden Anträge (pag. 4300; Hervorhebungen im Original): I.