2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1'190.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe der 1. Instanz für den Schuldspruch des Raufhandels aufzuerlegen; c) L.________ seien die anteilsmässigen Verfahrenskosten der 1. Instanz für den Schuldspruch des Raufhandels aufzuerlegen; d) L.________ sei zur Bezahlung des nachforderbaren Betrags für die amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin M.________ gemäss Urteil des Regionalgerichts Oberland (PEN 19 499- 509) vom 11.12.2020 zu verurteilen; e) Die DNA-Profile sowie die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von L.________ seien umgehend aus der Datenbank zu entfernen;