vom Vorwurf des Angriffs, evtl. Raufhandels, angeblich gemeinsam begangen mit A.________, C.________, E.________, J.________, L.________, O.________, Q.________, S.________, Y.________ und anderen, unbekannt gebliebenen Beteiligten am 12. August 2017 in AB.________ (Ortschaft), unter Auferlegung der anteilsmässigen, auf Herrn G.________ entfallenden, erst- sowie oberinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der Entschädigung für die amtliche Verteidigung an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft im Umfang von CHF 14'200.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 14. August 2017. II.