- der Entschädigung für die angefallenen Kosten der amtlichen Verteidigung im erst- und oberinstanzlichen Verfahren. 5. Das Honorar für die amtliche Verteidigung im oberinstanzlichen Verfahren sei gemäss Kostennote festzusetzen. 6. Die weiteren erforderlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Rechtsanwalt I.________ stellte und begründete namens und im Auftrag von G.________ (nachfolgend G.________) die folgenden Anträge (pag. 4296; Hervorhebungen im Original): I. Herr G.________ vgt. sei freizusprechen