Die Verfahrenskosten des Beschuldigten C.________ betreffend seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. V. C.________ sei für die ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 73 Tagen eine Entschädigung von CHF 14'600.00 nebst einem Verzugszins von 5% seit dem 12. August 2017 zu bezahlen. VI. Das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten, C.________, sei gemäss separat noch einzureichender Honorarnote gerichtlich festzusetzen.