5. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen und es sei A.________ eine Entschädigung für die im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens entstandenen Anwaltskosten gemäss einzureichender Kostennote auszurichten. 9 Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete seinerseits namens und im Auftrag von C.________ (nachfolgend C.________) die folgenden Anträge (pag. 4294; Hervorhebungen im Original): I.