2. Die A.________ betreffenden Verfahrenskosten der ersten Instanz seien vom Staat zu tragen; zudem sei A.________ für die diesbezüglich entstandenen Anwaltskosten eine Entschädigung gemäss eingereichter Kostennote auszurichten. 3. A.________ sei eine Entschädigung für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft im Umfang von CHF 15'000.00 zuzüglich Zins seit dem 18. September 2017 auszurichten. 4. Die Straf- und Zivilklage von V.________ sei abzuweisen, dies aber ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.