E./I.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), die Bemessung der Strafe, die Nebenfolgen des Urteils sowie die Kostenfolgen des vorinstanzlichen Urteils; - Mit Berufungserklärung vom 17. August 2021 (pag. 2967 f.) beschränkte Rechtsanwalt D.________ die Berufung namens seines Mandanten, C.________, auf den Schuldspruch wegen Angriffs, auf die damit einhergehenden Sanktionen und Kostenfolgen (Ziff. B./II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie auf den Zivilpunkt (Bst. K des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs); - Rechtsanwalt I.________ erklärte mit Eingabe vom 17. August 2021 (pag. 2970 f.) namens seines Mandanten, G.__