Sämtliche Beschuldigte – mit Ausnahme des vollumfänglich freigesprochenen Y.________ – wurden infolge der jeweiligen Schuldsprüche zu Geldstrafen in unterschiedlichen Höhen und jeweils unter Anrechnung der im Einzelfall ausgestandenen Polizei- bzw. Untersuchungshaft, zu einer Landesverweisung von 5 resp. im Falle von Q.__