1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) vom 11. Dezember 2020 wurde das Strafverfahren gegen Q.________ wegen Drohung und Beschimpfung, angeblich begangen am 30. Juli 2018 in AC.________ (Ortschaft) z.N. von X.________, mangels gültigen Strafantrags und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie Ausrichtung einer darauf entfallenden Entschädigung für dessen amtliche Verteidigung eingestellt (Ziff. H./I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 2663). Ferner sprach die Vorinstanz C.______