1. Zur Bezahlung von CHF 74'287.40 Schadenersatz zuzüglich 5% Zins seit dem 17. Oktober 2016 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 2. Im Zivilpunkt werden für sämtliche Zivilklagen erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. IV. 1. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: