Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 23. Juni 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Veruntreuung (Deliktsbetrag CHF 200.00), angeblich begangen in der Zeit von Oktober 2015 – August 2017, z.N. von C.________ eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde der Urkundenfälschung, mehrfach begangen in der Zeit von September 2015 – 28. Februar 2018 in T.________(Ort) und S.________ (Ort) C. A.________ in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt wurde: