VII. Verfügungen Vom Beschuldigten wurden biometrische erkennungsdienstliche Daten angelegt (pag. 514 ff.). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN-Nr. .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 und Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). 68 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I.