Die Kammer kürzt die von Rechtsanwältin B.________ verbuchte Zeit für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 1. September 2022 und der Fortsetzungsverhandlung vom 27. Februar 2023 auf die tatsächliche Dauer und gelangt damit insgesamt auf einen totalen Aufwand von 50 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt demnach Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten mit CHF 10'872.10 (Zeitaufwand von 50 Stunden zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 94.80 und Mehrwertsteuer von CHF 777.30).