Vorinstanzlich wurden dem Beschuldigten aufgrund der Schuldsprüche bzw. des nicht ins Gewicht fallenden dortigen geringfügigen Freispruchs die vollen Verfahrenskosten von CHF 20'200.00 auferlegt. Der Beschuldigte wird oberinstanzlich neu vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs, evtl. Veruntreuung gemäss Ziffer I. 1.5. Bst. b der Anklageschrift (Miete; zum Nachteil der H.________ GmbH) freigesprochen.