Die Voraussetzungen von Art. 41 OR sind damit erfüllt und der Beschuldigte ist zur Bezahlung von CHF 74'287.40 Schadenersatz zzgl. Zins zu 5% seit dem 17. Oktober 2016 an die Straf- und Zivilklägerin zu verurteilen. 27. Kosten für die Beurteilung der Zivilklagen Für die wenig Aufwand verursachende Beurteilung der Zivilklagen werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 64 VI. Kosten und Entschädigung