Die Urteilsbegründung datiert vom 21. Juli 2021. Im vorliegenden Fall stehen bzw. standen zahlreiche Straftatbestände zur Diskussion, und es sind mehrere Geschädigte involviert, deren Aussagen umfassend zu würdigen waren. Die Vorinstanz setzte sich in ihrer Urteilsbegründung eingehend mit den Aussagen des Beschuldigten und der fünf Geschädigten auseinander. Sie hatte die Tat- und Rechtsfragen als erste kantonale Instanz umfassend zu prüfen. Die Dauer der Urteilsausfertigung von rund 13 Monaten erscheint zwar lange. Jedoch handelt es sich in Anbetracht der konkreten Umstände nicht um eine krasse Zeitlücke.