In einem anderen Entscheid erachtete es hingegen einen Zeitablauf von 17 Monaten zwischen Urteilseröffnung und schriftlicher Urteilsbegründung als verhältnismässig (Urteil des Bundesgerichts vom 7. Juli 2010 E. 2.5). Die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wurde am 22. August 2017 eröffnet und am 12. Dezember 2019 erfolgte die Anklageerhebung. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand am 22. und 23. Juni 2020 statt. Gleichentags wurde das Urteil mündlich eröffnet. Die Urteilsbegründung datiert vom 21. Juli