Aus dem Attest vom 24. August 2022 geht zusammengefasst hervor, dass der Beschuldigte an einer erworbenen Immunzytopenie (a.e. immungetriggert nach Corona-Impfung) leide und aufgrund verminderter Thrombozyten (Blutplättchen) die Gefahr von Spontanblutungen bestehe, weshalb engmaschige ärztliche und laborchemische Verlaufskontrollen notwendig seien. Zudem schildere der Beschuldigte Symptome einer reaktiven depressiven Verstimmung mit herabgesetzter physischer und psychischer Belastbarkeit, verminderter Konzentrations- und Merkfähigkeit sowie ausgeprägter körperlicher Erschöpfung.