58 ganz überraschend bemühte sich der Beschuldigte nach erfolgter Anzeige um einen Rückzug der Belastung bzw. entsprechende Desinteresseerklärungen, offenbar auch unter Hinweis auf gesundheitliche Probleme (pag. 69 ff.; 779 Z. 42 ff). Auf dieser Linie liegt auch das Verhalten des Beschuldigten im August 2017, als er gegenüber der Straf- und Zivilklägerin sogar mit der Geschichte eines Todesfalles im Betrieb und einer anscheinend fiktiven Todesanzeige operierte (pag. 131 f. und 138 ff.).