520 und 526 ff.), mit welchem der Beschuldigte des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig erklärt und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (18 Monate bedingt, Probezeit zwei Jahre) verurteilt wurde (pag. 539 ff.). Am 1. September 2015 wurde der Beschuldigte bedingt aus dem Strafvollzug entlassen, wobei die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt wurde (pag. 531). Nur kurze Zeit nach seiner bedingten Entlassung und während der Probezeit wurde der Beschuldigte erneut und einschlägig straffällig.