20. Asperation für die Urkundenfälschungen 20.1 Vorbemerkungen Dem Beschuldigten werden diverse Urkundenfälschungen vorgeworfen. Die gefälschten Dokumente befinden sich teilweise in den Akten und die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung sind rechtskräftig. Aufgrund der Gleichartigkeit der vorgeworfenen Urkundenfälschungen werden diese nachfolgend gemeinsam behandelt. 20.2 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut von Art. 251 StGB ist das Vertrauen, welches einer Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel entgegengebracht wird (BOOG, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 5