55 Kenntnisse im Finanzbereich verfügte und sich voll und ganz auf ihn verliess. Dabei hat er sein sicheres Auftreten und sein Gespür, wie er Menschen dazu bringen kann, ihm zu vertrauen, über längere Zeit dazu missbraucht, seinen Lebensunterhalt auf Kosten der Straf- und Zivilklägerin zu bestreiten. Der Beschuldigte legte mit seinem Verhalten erhebliche kriminelle Energie an den Tag und sein Vorgehen ist als perfid zu bezeichnen. Die verwerfliche Art der Tatbegehung erhöht das objektive Verschulden.