Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen folgenden Referenzsachverhalt vor: Ein Kassier eines Fussballvereins bedient sich in der Clubkasse mit CHF 20’000.00 zur Bezahlung seiner persönlichen Schulden, wobei hierfür eine Strafe von 120 Strafeinheiten vorgesehen ist (VBRS- Richtlinien S. 46).