54 Einkommen bemühen können. Die Tat war für den Beschuldigten ohne Weiteres vermeidbar. Konkret erachtet die Kammer aufgrund des objektiven und subjektiven Tatverschuldens für den gewerbsmässigen Betrug eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten und 10 Tagen (400 Strafeinheiten) als angemessen.