Der Beschuldigte suchte die geschädigten Personen in seinem persönlichen Umfeld, mit der Straf- und Zivilklägerin führte er eine Liebesbeziehung, bei den weiteren Geschädigten handelte es sich um Freunde oder Bekannte. Er hat das ihm entgegengebrachte Vertrauen, seine Überlegenheit in geschäftlichen Belangen und die emotionale Verbundenheit (Straf- und Zivilklägerin) bewusst ausgenutzt. Der Beschuldigte wendete ein erhebliches Mass an Zeit und Energie für die deliktische Tätigkeit auf.