Er wies mit aller Deutlichkeit die Bereitschaft für zahlreiche Delikte auf und handelte daher klar in der Art eines Berufs. Der Beschuldigte ist demnach des gewerbsmässigen Betrugs, begangen in der Zeit zwischen dem 2. November 2015 und dem 25. August 2017, im Gesamtdeliktsbetrag vom CHF 84'150.00, schuldig zu erklären.